Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Highlights der Unterstützungskassenlösung

Von der rückgedeckten Unterstützungskasse profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Diese Art der betrieblichen Altersvorsorge ist aus folgenden Gründen für alle Beteiligten von Vorteil:

Die Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Kein Bilanzausweis der Versorgungsverpflichtungen
  • Kein interner Verwaltungsaufwand für Anwärter und Rentner
  • Auslagerung von Versorgungsrisiken
  • Individuelle Versorgungsordnung
  • Mitarbeiterbeteiligung im Wege der Entgeltumwandlung möglich
  • Keine Aufwandsbegrenzung für den Arbeitgeber
  • Günstige Verwaltungskostenbeiträge
  • Sicherheit gewährleistet: Gesetzlicher Insolvenzschutz plus
  • Rückdeckung durch Versicherungsunternehmen

Die Vorteile für Arbeitnehmer

Um Ihren Lebensstandard im Rentenalter sichern zu können, müssen Sie schon frühzeitig für das Alter vorsorgen. Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz (kurz: AltEinkG) wird die betriebliche Altersversorgung stark gefördert. Daraus ergeben sich gerade für Sie als Arbeitnehmer viele Vorteile, die Sie unbedingt nutzen sollten:

Fakten

  • Verbesserung Ihrer Versorgungssituation
  • Verlagerung der Versteuerung ins Rentenalter (mit i.d.R. geringerer, ggf. sogar ohne Steuerbelastung)
  • Aufwendungen des Arbeitgebers kommen der Versorgung ohne Abzüge zugute
  • Gesetzlicher Insolvenzschutz der Anwartschaften
  • Übertragungsmöglichkeit der Anwartschaften bei Arbeitgeberwechsel.

Wie sich die genannten Vorteile für Ihr Unternehmen in Zahlen auswirken, können Sie nachlesen unter dem Reiter "Die Vorteile in Zahlen".

Haben Sie Fragen ganz allgemein zur betrieblichen Altersversorgung oder speziell zu der hier vorgestellten Versorgungslösung der Unterstützungskasse? Wir beraten Sie gerne und kompetent - auch bei Fragen zu anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung.

Die Vorteile in Zahlen

Vergleicht man die Aufwendungen des Arbeitgebers einerseits sowie die Netto-Auszahlung des Arbeitnehmers beim Barlohn und bei der betrieblichen Altersversorgung andererseits ergeben sich folgende zahlenmäßige Auswirkungen:
Barlohn Für monatlich 200 Euro Gehalt betragen die Aufwendungen eines Arbeitgebers inklusive der Lohnzusatzkosten im Regelfall rund 400 Euro brutto, also etwa das Doppelte. Beim Arbeitnehmer hingegen kommen nach Steuern und Sozialabgaben lediglich rund 100 Euro netto an, das heißt, gerade mal 25 Prozent des Gesamtaufwandes seines Arbeitgebers.
Betriebliche Altersvorsorge Wird der gleiche Betrag von 200 Euro monatlich für die betriebliche Altersversorgung aufgewendet, fallen für den Arbeitgeber i. d. R. keine weiteren Lohnzusatzkosten an. Das bedeutet, sein tatsächlicher Aufwand beträgt nur halb so viel wie bei der Gehaltszahlung. Der Arbeitnehmer profitiert ebenfalls davon: Der aufgewendete Betrag von 200 Euro fließt ungemindert, also zu 100 Prozent, in seine betriebliche Altersversorgung ein.
Für eine betriebliche Altersversorgung von 200 Euro monatlich ( Nettoverzicht bei St.Kl. I von ca. 100 € ) erhält ein 30-jähriger Arbeitnehmer ab dem 67. Lebensjahr je nach Anbieter etwa bis zu 612 Euro monatliche lebenslange Altersrente (inklusive Überschüsse).
Die Versteuerung findet erst im Rentenalter statt. Da die Alterseinkünfte allerdings i. d. R. niedriger sind als die Einkünfte während der Erwerbstätigkeit, ist der Anteil an zu zahlenden Steuern insgesamt geringer oder fällt ggf. sogar ganz weg.

Die Vorteile der Unterstützungskasse

Unbegrenzte Beitragszuwendungen

Die Zuwendungsmöglichkeiten des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse sind im Gegensatz zu Direktversicherung, Pensionskassen und Pensionsfonds nicht begrenzt. Dadurch ist die Unterstützungskasse im besonderen Maße für die Gestaltung von Altersversorgungen für hochbezahlte Fach- und Führungskräfte geeignet, da die vorgenannten Durchführungswege wegen ihrer Aufwandsbegrenzung in den meisten Fällen keine angemessene Versorgung ermöglichen.

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Individueller Leistungsplan

In dem individuell auf das Unternehmen zugeschnittenen Leistungsplan wird insbesondere festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Versorgungsberechtigte eine Versorgungsleistung erhalten sollen. Durch Mitarbeiterbeteiligungen im Wege der Entgeltumwandlung erhöht sich zugleich die Identifikation der Mitarbeiter mit den Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung. Neben individuellen Versorgungsordnungen sind auch einzelvertragliche Versorgungen möglich. Im Gegensatz zu den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds bietet die Unterstützungskasse die Wahlmöglichkeit, neben Rentenleistungen auch Kapitalleistungen zuzusagen.

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Gesonderte Verbuchung

Es können beliebig viele Unternehmen als Trägerunternehmen ihre Versorgung über die VdVA - Unterstützungskasse durchführen. Deshalb liegt es natürlich im Interesse jedes einzelnen Unternehmens, dass ihm durch die Beteiligung anderer Unternehmen keine Nachteile entstehen. Dies wird gewährleistet, indem sowohl die Zahlungen der einzelnen Trägerunternehmen als auch die Leistungen an deren Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter individuellen Rückdeckungsversicherungen zugebucht werden. So wird sichergestellt, dass die Leistungsanwärter und -empfänger ihre vom Trägerunternehmen zugesagten Versorgungsleistungen auch tatsächlich erhalten.

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Abzugsfähige Betriebsausgaben

Die Zuwendungen des Unternehmens an die Unterstützungskasse in Höhe der Beiträge für die Rückdeckungsversicherungen sind in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig.

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Insolvenzsicherung

Die deckungsgleiche Rückdeckung der von der Kasse vorgesehenen Leistungen entbindet den Arbeitgeber nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzsicherungspflicht beim Pensions-Sicherungsverein (PSV a. G., Köln). Zu melden sind alle unverfallbaren Anwartschaften und alle Rentner; die notwendigen Daten hierfür liefert die Unterstützungskasse. Damit ist gleichzeitig auch für die Arbeitnehmer eine doppelte Sicherheit gegeben: Die Ansammlung der Mittel wird in bewährter Weise in Form von Lebens- oder Rentenversicherungen bei gleichzeitiger Risikoabsicherung durchgeführt. Der Pensions-Sicherungsverein sorgt für die Sicherheit unverfallbarer Versorgungsanwartschaften im Falle der Insolvenz des Trägerunternehmens.

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Bilanzierung

Die Verpflichtungen aus der Altersversorgung und die Mittel hierfür werden bei diesem Konzept aus dem Unternehmen ausgelagert. Da das Unternehmen nicht direkt verpflichtet ist Leistungen zu erbringen, entfällt die Bilanzierung (Passivierung) der Versorgungsverpflichtungen. Lediglich im Falle einer Unterdeckung der versicherten gegenüber den zugesagten Leistungen, ist diese im Anhang zur Bilanz auszuweisen. Da andererseits die Werte der Rückdeckungsversicherungen nicht dem Vermögen des Trägerunternehmens zuzurechnen sind (sondern der Unterstützungskasse), entfällt auch die Bilanzierung (Aktivierung) des wachsenden Wertes der Rückdeckungsversicherungen. Dies ist ein besonders wichtiger Punkt für die Kreditfähigkeit und das Rating des Unternehmens nach Basel II, welche wesentlichen Einfluss auf die Kreditkosten haben.

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Abwälzung aller Versorgungsrisiken

Die Unterstützungskasse gestaltet die Rückdeckungsversicherungen so, dass jede Versorgungssituation durch die Rückdeckungsversicherung abgedeckt ist. Das Unternehmen wird also - wann und in welcher Form auch immer der Versorgungsfall eintritt - nicht mit betriebsfremden Risiken belastet.

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Spielraum für weitere Vorsorge

Die Durchführung der Betrieblichen Altersversorgung über die Unterstützungskasse hält für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Kombination mit anderen Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung offen. Dies gilt in ganz besonderem Maße für die Kombination mit der Direktversicherung oder der Pensionskassenversorgung. Diese besteht bereits vielfach - auch im Rahmen der so genannten Gehalts- oder Entgeltumwandlung - oder soll für diese freigehalten werden.

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Keine Verwaltungsarbeiten

Die Verwaltung der Unterstützungskasse ist mit bestimmten Arbeiten verbunden. Die Verwaltung der Unterstützungskasse ist mit bestimmten Arbeiten verbunden – dies wird bei uns professionell durchgeführt unter Berücksichtigung aktueller Erfordernisse (z.B. Rechtsprechung) – zugleich wird das einzelne Trägerunternehmen von jeglicher Verwaltungsarbeit entlastet. Im Leistungsfall kann das Trägerunternehmen entscheiden, ob die Auszahlung der Versorgungsleistung (wie z.B. Rente) mit allen dazugehörenden Arbeiten (Abrechnung und Abführung von Lohnsteuern und Krankenkassenbeiträgen) durch die Unterstützungskasse durchgeführt werden soll oder ob das Unternehmen dies aus sozialpolitischen Gründen selbst durchführen will.

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Ständiger Service

Die Spezialisierung auf die Führung einer Unterstützungskasse garantiert das erforderliche Know-how für sämtliche Aufgaben. Damit wird eine schnelle Reaktion auf sich ändernde steuer- und arbeitsrechtliche Grundlagen und eine langfristige Kontinuität sichergestellt.

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